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VG Frankfurt/Main, 06.02.2003 - 5 E 3060/01 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 Abs 2 VwGO, § 68 VwGO, § 91 VwGO
Zusicherung einer Waffenbesitzkarte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusicherung einer Waffenbesitzkarte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75
Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.02.2003 - 5 E 3060/01
Schließlich ist die Sachdienlichkeit der Klageänderung auch deswegen zu verneinen, weil der Rechtsstreit ohne Berücksichtigung der Klageänderung bereits entscheidungsreif ist (vgl. z. B. BGH, NJW 1977, Seite 49 m.w.N., sowie Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 91 Rdnr. 18 ff m. w. N. Insbesondere in Anbetracht des vom Kläger im Verwaltungsverfahren vorgelegten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Reiner Hermann vom 20.03.2001 und in Anbetracht der Stellungnahme des Hessischen Landeskriminalamtes vom 13.08.2001 bedürfte es einer umfassenden Auseinandersetzung mit der Frage, ob das vom Kläger angegebene Sammelthema noch von dem Begriff einer "kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung" (§ 32 Abs. 1 Nummer 4 WaffG) gedeckt ist. - BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84
Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.02.2003 - 5 E 3060/01
Allerdings hat das Gericht, ohne dies abschließend entscheiden zu können, gewisse Bedenken, ob es sich bei dem vom Kläger angegebenen Sammelgebiet tatsächlich um eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung handelt, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 28.04.1987 - 1 C 18.84, Buchholz 402.5 Nummer 48) verstanden wird. - BVerwG, 15.10.1993 - 1 B 92.92
Waffengesetz - Angabe des Sammlungsziels - Waffenbesitzkarte - Waffensammler
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.02.2003 - 5 E 3060/01
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15.10.1993 (1 B 92.92, Gewerbearchiv 1994, Seite 124) ausgeführt, dass der Begriff der kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung nicht unter Ausklammerung der Zeitgeschichte auf ausschließlich historische Waffen beschränkt ist.